Präambel
Die Schulordnung ergänzt sämtliche bestehenden Vorschriften, Verordnungen und Bestimmungen der Behörden und gilt für alle Schulveranstaltungen.Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft, SchülerInnen, LehrerInnen, ErzieherInnen, Eltern und weitere Personen, tragen durch ihr Verhalten dazu bei, dass die Schule die ihr per Schulgesetz vorgeschriebenen Aufgaben erfüllen kann.
Alle am Schulleben Beteiligten bemühen sich um ein freundliches, höfliches Benehmen, z. B. durch gegenseitiges Grüßen.
Die Würde und die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen werden gewahrt. Jedem ist eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht zu ermöglichen. Die eigene Gesundheit und die von anderen ist nicht zu gefährden.
Fremdes und gemeinsames Eigentum wird geschützt und pfleglich behandelt. Kein Mitglied der Schulgemeinschaft wird durch herabsetzende Äußerungen oder Verhaltensweisen verletzt oder ausgegrenzt. Konflikte werden gewaltfrei gelöst.