Krankmeldungen, Abwesenheitsmeldungen und Beurlaubungen
Schulbesuch ist Pflicht! Wir möchten mit Ihnen gemeinsam dafür Sorge tragen, dass alle Schülerinnen und Schüler regelmäßig am Unterricht teilnehmen. Im Folgenden finden Sie kurz die Regeln bei Krankheit, Abwesenheit und Beurlaubung:
Falls ihr Kind nicht in die Schule kommen kann, …
- Über eine Abwesenheit ist das Sekretariat vor Unterrichtsbeginn BIS 7.30 Uhr am 1. Tag zu informieren.
- Nutzen Sie das Formular auf unserer Homepage und teilen Sie uns das Fehlen Ihres Kindes mit.
Es erfolgt dann eine Mitteilung an die Lehrkräfte der Klasse und an den Hort durch die Schule. Sollten Sie den Abwesenheitsbutton auf der Homepage nutzen, können Sie selbst mit einem Häkchen auswählen, ob ggf. die Klassenleitung, der Hort und/oder die Instrumentallehrkräfte informiert werden sollen. - geben Sie Ihrem Kind bei der Rückkehr in die Schule bitte eine handschriftliche Erklärung für die Klassenleitung mit, aus der sich die Dauer des Fernbleibens sowie der Grund dafür (z.B. Krankheit) ergeben
- wird bei begründeten Zweifeln an einem Fernbleiben aus gesundheitlichen Gründen die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangt.
Wird ein Schulversäumnis nicht innerhalb der genannten Fristen mitgeteilt und wird auch nachträglich keine schriftliche Erklärung vorgelegt, so gilt das Fehlen als unentschuldigt.
Bitte bedenken Sie, dass die Schule verpflichtet ist, unentschuldigtes Fehlen beim Schulamt zu melden.
Wenn Ihr Kind über Probleme in der Schule klagt, wenden Sie sich bitte rechtzeitig und vertrauensvoll an die Klassenleitung, damit Ihr Kind die Schule nicht meidet und unentschuldigt fehlt.
Private Termine dürfen grundsätzlich nicht in die Unterrichtszeit gelegt werden, hierzu zählen auch Arztbesuche. Für Ausnahmefälle müssen Sie rechtzeitig einen schriftlichen Antrag auf Beurlaubung bei der Klassenleitung stellen, auch wenn es sich nur um einzelne Schulstunden handelt, da ihr Kind schulpflichtig ist (siehe § 41ff. des Berliner Schulgesetzes). Bis zu drei Schultagen kann die Klassenleitung entschuldigen, ab dem 4. Schultag muss der Antrag an die Schulleitung gestellt werden. Einen Antrag erhalten Sie im Sekretariat oder bei der Klassenleitung.
Beurlaubungen direkt vor und nach den Ferien sind grundsätzlich nicht gestattet.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Vorlage Entschuldigung